Unsere Aufgaben und Ziele
Aufgaben §2 der Satzung des UHV Nr.18: Aufgabe Der Verband hat zur Aufgabe: (1) Unterhaltung von Gewässern II. Ordnung. (2) a) Ausbau einschließlich naturnahem Rückbau von Gewässern, soweit im Zusammenhang mit den Aufgaben zu (1) stehend, b) Unterhaltung und Bau von Anlagen in und an Gewässern, c) Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zum Schutz des Naturhaushalts, des Bodens und für die Landschaftspflege, d) Förderung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft und Fort- Entwicklung von Gewässer-, Boden- und Naturschutz, e) Förderung und Überwachung der vorstehenden Aufgaben (WVG §2) | Ziele · Senkung der Energiekosten · Modernisierung und Automatisierung der Schöpfwerke · Verbesserung der allgemeinen Entwässerungssituation · präventive Maßnahmen für den Binnenhochwasserschutz · Ökologische Aufwertung der Gewässer |
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