Der Verband

Übersicht UHV Kehdingen

Unsere Entstehung in Kürze

· 1960 Gründung der Unterhaltungsverbände (UHV)
  durch das Nds. Wassergesetz
· 1963 vorläufiger Verbandsausschuss
· 1970 Einführung der Landeszuschusse zur
  Unterhaltung Gewässer II. Ordnung
· Nur UHV antrags- und empfangsberechtigt
· 1972 Beschluss einer Verbandssatzung
· Beginn der aktiven Arbeit der UHV

Wo liegen wir?

· Lage im „Nassem Dreieck“ zwischen Weser und Elbe
· Verbandsgebiet zwischen Oste und Schwinge
· Verlauf parallel zur Elbe in Breite von 4 bis 7 km
· Tiefliegendes Gelände (Marsch, Moor)
· großer Teil des Gebietes unter NN
· Hohes Grundwasser, hohe Wasserstände in Gewässern
   - Viele Schöpfwerke
   - 2 - 3 maliges Heben Richtung Unterelbe/ Oste    
   - Hohe Energiekosten

Mitglieder
10 Wasser u. Bodenverbände


Fläche / Gewässer
Verbandsgröße ca. 27.600 ha
Landwirtschaftlich genutzt ca. 24.755 ha
Gewässer II. Ordnung 254,3 km

Gewässernetz 254 km
· Erheblich veränderte Gewässer (HMWB) 60,61 km
· Künstliche Gewässer (AWB) 193, 69 km
Gewässernetzdichte 0,92 km/km² 

Bauwerke / Anlagen

· Mündungsschöpfwerke 16
· Stufenschöpfwerke 3
· Polderschöpfwerke 132
· Siele im Elbdeich 9
· Siele im Ostedeich 6
· Siele im Schwingedeich 2
· Regulierungsbauwerke auf Krautsand 11
· Verbandsbauhof 1

Aufgaben

§2 der Satzung des UHV Nr.18:

Aufgabe

Der Verband hat zur Aufgabe:
(1) Unterhaltung von Gewässern II. Ordnung.

(2) a) Ausbau einschließlich naturnahem Rückbau von Gewässern, soweit im Zusammenhang mit den Aufgaben zu (1) stehend, 
     b) Unterhaltung und Bau von Anlagen in und an Gewässern,
     c) Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zum Schutz des Naturhaushalts,  des Bodens und für die Landschaftspflege,
     d) Förderung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft und Fortentwicklung von Gewässer-, Boden- und Naturschutz,
     e) Förderung und Überwachung der vorstehenden Aufgaben

(WVG §2)

Ziele

· Senkung der Energiekosten
· Modernisierung und Automatisierung der Schöpfwerke
· Verbesserung der allgemeinen Entwässerungssituation
· präventive Maßnahmen für den Binnenhochwasserschutz
· Ökologische Aufwertung der Gewässer

Der Unterhaltungsverband Kehdingen erhebt für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung Verbandsbeiträge, deren Höhe jährlich durch den Verbandsausschuss festgesetzt wird.
Er erhebt Beiträge nach dem Gesetz über Wasser- und Bodenverbände von 1991.

Beitragspflichtig sind die Verbandsmitglieder; das sind die Eigentümer der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstücke, soweit die Grundstücke nicht in Wasser- und Bodenverbänden oder Gemeinden mit gemeindlicher Mitgliedschaft liegen.

Beitragsberechnung:
Zusätzlich zum normalen Flächenbeitrag (Fläche x ha-Satz) werden folgende Erschwernisbeiträge erhoben:

 

 

 

 

2025

- Leicht versiegelte Flächen (z.B. Grünanlagen) nicht landwirtschaftlich genutzt

 

Fläche x 1-facher ha-Satz

 

68,50 EUR

 

 

 

 

 

- Landwirtschaftlich genutzte Flächen

 

 

 

64,50 EUR

 

 

 

 

-

- Mitteldicht versiegelte Flächen (z.B. Straßen)

 

Fläche x 2,5-facher ha-Satz

 

171,25 EUR

 

 

 

 

 

- Stärker versiegelte Flächen (z.B. bebaute Grundstücke)

 

Fläche x 4-facher ha-Satz

 

274,00 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 


Der Gesetzgeber hat in einer Anlage zum NWG für jede Nutzungsart den anzunehmenden Grad der Versiegelung festgelegt. Die im Kataster eingetragene tatsächliche Nutzung ist für den Verband bei der Beitragsbemessung verbindlich.


Veranlagungsgrundlage ist der Katasternachweis mit Stand 01.01. des Veranlagungsjahres. Eigentümerwechsel sind dem Verband gemäß § 32 der Satzung umgehend mitzuteilen. Der neue Eigentümer wird dann ab dem folgenden Jahr berücksichtigt. Die Auseinanderrechnung des Jahresbeitrages beim Verkauf eines Grundstücks innerhalb eines Jahres wird nicht durch den Unterhaltungsverband vorgenommen, sondern muss privatrechtlich erfolgen. 

§31 der Satzung des UHV Nr.18:
Beitragsverhältnis

(1) Die Beitragslast aus der Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung gemäß § 2 (1) verteilt sich auf die beitragspflichtigen Mitglieder im Verhältnis der Flächeninhalte der zum Verband gehörenden Grundstücke. Flächen, die nicht zum Niederschlagsgebiet eines Gewässers II. Ordnung gehören, sind beitragsfrei. Der Verband hebt Erschwernisbeiträge nach den Veranlagungsregeln gemäß der Anlage I, die Bestandteil der Satzung wird.

(2) Für die Aufgaben gemäß § 2 (2 a) verteilt sich die Beitragslast auf die Verbandsmitglieder nach dem Verhältnis der Vorteile, die sie von der Durchführung der Verbandsaufgabe haben und der Lasten, die der Verband auf sich nimmt, um den von den Mitgliedern ausgehenden schädigenden Einwirkungen zu begegnen oder um ihnen Leistungen abzunehmen Vorteile sind auch die Erleichterung einer Pflicht des Mitgliedes und die Möglichkeit, die Maßnahmen des Verbandes zweckmäßig und wirtschaftlich auszunutzen (Vorteilsprinzip). Auf der Grundlage dieses Vorteilsprinzips verteilt sich die Beitragslast für die Aufgaben nach § 2 (2 a) im Verhältnis der Flächeninhalte der vorteilhabenden Grundstücke.

(3) Die Beitragslast aus den weiteren Verbandsaufgaben verteilt sich auf die Vorteilhabenden nach vom Verbandsausschuss besonders zu beschließenden Veranlagungsregeln.

(4) Der Verband kann einen Mindestbeitrag nach Maßgabe von § 101 Abs. 3 Satz 2 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) in Höhe des Hektarsatzes erheben, höchstens jedoch 25,00 Euro. Der Mindestbeitrag wird gehoben, wenn nach dem sonstigen Beitragsverhältnis auf das Mitglied ein Beitrag unterhalb des sich nach Satz 1 ergebenden Betrages entfiele. Über die Höhe des Hektarsatzes wird im Rahmen des Haushaltes gem. § 25 dieser Satzung entschieden.


 

 

Verbandsvorsteher

 

Stellvertreter

 

 

Christoph von Schassen

 

Detlef Martens

 

 

 

 

 

 

 

Vorstand

 

 

1

 

Hans-Jürgen Raddatz

 

Helmut Seidel

 

 

 

 

 

2

 

Carsten Elfers

 

Ulrich Buchterkirch

 

 

 

 

 

3

 

Matthias Schmoldt

 

Herwart von der Decken

 

 

 

 

 

4

 

Henning Janßen

 

Friedjof Beckmann

 

 

 

 

 

5

 

Bent Beckmann

 

Christoph Kruse

 

 

 

 

 

6

 

Matthias Feil-Frank

 

Michael Jantz

 

 

 

 

 

7

 

Detlef Martens

 

Burghard Hartleff

 

 

 

 

 

8

 

Hauke Dreyer

 

Dirk Balthasar


 

Ausschuss

 

Stellvertreter

 

 

 

 

 

 

  1 

Friedjof Beckmann

 

Herwart v.d.Decken (jun.)

EVN* 1 Abt. Freiburg

  2

Stefan Schlichtmann

 

Henning Gellert

EVN*  2 Abt. Itzwörden/Mühl.

  3

Ulrich Buchterkirch

 

Bernd Pape

EVN*  3 Abt. Krummendeich.

  4

Heino Röndigs

 

Niels Elsen

EVN*  4 Abt. Neuland

  5

Thomas Feil

 

Ulrich Buchterkirch

EVN*  5 Abt. Nalje-Schöneworth

  6

Herwart v.d. Decken

 

Nicolaus v.d. Decken

EVN*  6 Abt. Nalje-Schöneworth

  7

Hauke Holthusen

 

Jan Draack

EVN*  7 Abt. Nalje-Schöneworth

  8

Joachim Beckmann

 

Steffen Gellert

EVN*  8 Abt. Nalje-Schöneworth

  9

Hauke Janßen

 

Hermann Grodtmann

EVN*  9 Abt. Wiese-Faulenhofe

10

Hauke Horeis

 

Rolf Oldenburg

EVN*  10 Abt. Wischhafen

11

Ulrich Wist

 

Kai Kruse

EVN*  11 Abt. Wischhafen

12

Horst Wilkens

 

Dirk Petersen

EV Mittelkehdingen

13

Moritz Morgenstern

 

Jürgen Averhoff

EV Drochtersen

14

Johann-H. Leidecker

 

Dirk Büther

WaBo** Krautsand

15

Jens Oltmann

 

Jan Oltmann

Gauensieker Schleusenverband

16

Hartmut Witt

 

Helmut von Kroge

Schleusenverband Bauerschaft Ritsch

17

Dr. Bernd von Essen

 

Heinz Kruse

WaBo** Assel-Wethe-Barnkrug 1

18

Burghard Hartleff

 

Peter Haack

WaBo** Assel-Wethe-Barnkrug 2

19

Christian Helmke

 

Christian Haak

Bützlether Schleusenverband 1

20

Karsten Grothmann

 

Volker Hartlef

Bützlether Schleusenverband 2

21

Peter Munkwitz

 

Maik Blohm

Schölisch-Götzdorfer Schleusenverband

22

Marten Balthasar

 

Maik Bube

Harschenflether Schleusenverband

23

Lars Kolk

 

Niels Jacobs

Einzelmitglieder Stadt Stade


* EVN = EV Nordkehdingen

** WaBo = Wasser und Bodenverband

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